Sprungziele

Unsere Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung

Vom Umgang miteinander

Gegenseitige Wertschätzung ist die Basis für einen zweckmäßigen und für alle am Schulleben Beteiligten annehmbaren Ablauf des Schulalltages. Deshalb verpflichten wir uns zu einem höflichen Umgangston, zu Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit, Verbindlichkeit und Pünktlichkeit, zu gegenseitigem Respekt und zu der Gepflogenheit, aufeinander zu hören.

Alle haben sich um Offenheit für Kritik und um die Fähigkeit zur Selbstkritik zu bemühen. Kritik soll sachlich geäußert werden.

Vorurteile sind aus dem Schulalltag herauszuhalten.

Schüler*innen, Lehr*innen, Sekretärin, Hausmeister und Reinigungspersonal sowie Eltern sind in ihrer Rolle zu achten.

Missachtung der Regeln verletzt die Gemeinschaft und zieht Konsequenzen nach sich.

Die Schul- und Hausordnung wird jedem/r Schüler*in und jeder Lehrkraft ausgehändigt. Die Lehrkräfte und Schüler*innen, bei Minderjährigen auch die gesetzlichen Vertreter, bestätigen durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen vollständig anerkennen.

1. Demokratie in der Schule

1.1 Klassenrat und Klassenlehrerstunde

Die Klassen erhalten – in der Regel in der Klassenlehrerstunde – ausreichend Zeit zur Vor- und Nachbereitung von Schülerratssitzungen.

Im Klassenrat regeln die Klassen interne Belange eigenständig. Der/die Klassenlehrer*in pflegt regelmäßige Aus-sprachen mit der Klasse.

Die Klassen haben ein Mitentscheidungsrecht bei der konkreten Ausgestaltung des Schullebens, insbesondere bei Ausflügen, Wandertagen, Schullandheimen, Projekten. Darüber hinaus haben die Klassen ein Vorschlagsrecht bezüglich aller Fragen der Gestaltung und Einrichtung ihres Klassenzimmers. Die Klassenkonferenz und die Schulleitung entscheiden hierüber.

Die Klassensprecher*innen wirken an entsprechenden Tagesordnungspunkten in der Klassenkonferenz mit.

1.2 Vollversammlung

Mindestens einmal im Jahr lädt der/die Schülersprecher*in mit dem/der Verbindungslehrer*in zu einer Vollversammlung ein. Lehrkräfte und Schülervertreter*innen können weitere Vollversammlungen beantragen.

Mindestens eine Woche vorher ergeht die Einladung mit Tagesordnung.

Anträge der Klassenräte und des Schülerrats zur Tagesordnung sind rechtzeitig zu stellen. Schüler*innen und Lehrkräfte können Vorschläge für die Tagesordnung machen.

Auf Wunsch von Schüler*innen oder Lehrkräften können weitere Personen zu den Vollversammlungen eingeladen werden.

Die Vollversammlungen dienen der Information der Schülerschaft sowie der Diskussion zwischen Schüler*innen und zwischen Schüler*innen und Lehrkräften.

Die Vollversammlung hat ein Vorschlagsrecht zu allen Fragen des Schulprogramms und der Schulentwicklung. Vorschläge und Anträge der Vollversammlung müssen in geeigneter Weise beantwortet werden.

1.3 SMV-Arbeit

Die SMV verfügt über ein eigenes Zimmer mit entsprechender Ausstattung durch die Schule.

Zu Informationszwecken stehen der SMV eine eigene Anschlagtafel und Zugang zum digitalen Schwarzen Brett zur Verfügung. Die SMV ist berechtigt, während der Schulzeit Schülerratssitzungen abzuhalten. An die Schule und den Förderverein kann sie Anträge auf Zuschüsse zur Unterstützung ihrer Arbeit stellen. Die Schülersprecher*innen haben Anspruch auf frühzeitige und umfassende Information zu wichtigen Themen durch die Schulleitung. Die SMV ist eine wichtige Interessenvertretung der Schüler*innen gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung und wird in dieser Funktion geachtet.

Die SMV wird in die Schulentwicklung und in die Planung und Gestaltung sowie die Umsetzung (Organisation) des Jahresprogramms einbezogen.

1.4 Erziehungspartnerschaft

Dass sich Schule und Elternhaus als Partner in der Erziehungs- und Bildungsarbeit verstehen, sich gegenseitig informieren, beraten und unterstützen, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. An dieser Stelle soll auf das ausführliche Konzept der Erziehungspartnerschaft verwiesen werden, das insbesondere die Bereiche Schule als Gemeinschaft, Kommunikation sowie Mitsprache und Kooperation näher beschriebt.

Eltern wirken in schulischen Arbeitsgruppen mit. Der Runde Tisch lädt zur Mitverantwortung ein. Ebenso arbeiten Elternvertreter*innen in der Lenkungsgruppe mit.

2. Umgang mit Konflikten

2.1 Konflikte im Schulleben

Konflikte treten überall dort auf, wo Menschen miteinander zu tun haben, also auch im Schulleben. Sie dürfen nicht verdrängt, sondern müssen möglichst rasch aufgearbeitet werden.

Eine befriedigende Lösung des Konfliktes für beide Seiten ist anzustreben. Im Rahmen einer konstruktiven Fehlerkultur gilt es, aus Konflikten zu lernen.

2.2 Lösungsstrategien

Konflikt zwischen Schüler*innen und Lehrkräften

Zunächst findet ein Gespräch zwischen den beiden Konfliktparteien statt. Bleibt dies ohne Erfolg, soll der/die Klassenlehrer*in oder eine andere Lehrkraft hinzugezogen werden.

Der/die Schüler*in kann den/die Klassen- oder Schülersprecher*in hinzu bitten. Kann keine Einigung erzielt werden, soll die Verbindungslehrkraft hinzugezogen werden. Falls von jüngeren Schülern*innen gewünscht, werden die Eltern oder ein/e Elternvertreter*in hinzugezogen.

Lässt sich noch immer keine Lösung finden, wird die Schulleitung eingeschaltet. Das Recht der Eltern auf Beteiligung bleibt unberührt.

Konflikt zwischen Schüler*innen untereinander

Die beiden Betroffenen versuchen ihren Konflikt selbst zu lösen. Kann auch die Klassenlehrkraft oder der/die SMV-Vertreter*in den Konflikt nicht beilegen, wird die Verbindungslehrkraft und schließlich die Schulleitung eingeschaltet.

Mobbing

Mobbing stellt eine besondere Form des Konfliktes dar. Bei Verdacht auf Mobbing ist umgehend die Klassenlehrkraft oder die Beratungslehrkraft zu informieren. In Fällen von Cybermobbing schaltet die Schule die Polizei ein.

Konflikt zwischen Eltern und Lehrkräften

Auch hier soll zunächst ein direktes Gespräch zwischen den Betroffenen stattfinden.

Kommt keine Einigung zustande, werden die Klassenlehrkraft und/oder der/die Elternvertreter*innen informiert und um Mithilfe gebeten.

Sollte immer noch keine Beilegung des Konfliktes möglich sein, wird der/die Elternbeiratsvorsitzende hinzugezogen.

Bleibt der Konflikt ungeklärt, wird die Schulleitung eingeschaltet.

2.3 Grundsätze

Auftretende Konflikte sollen frühzeitig angegangen werden.

Gespräche sollen fair und auf die Sache bezogen ablaufen. Beide Seiten müssen gehört werden.

Aktives Zuhören und Verständnissicherung müssen praktiziert werden, um sicherzustellen, dass beide Seiten dasselbe verstehen.

Statt übereinander sollen die Betroffenen schnellstmöglich miteinander reden.

Von beiden Seiten wird Kompromissbereitschaft erwartet und auch die Bereitschaft, etwas zu ändern.

Diese Grundsätze sollen gewährleisten, dass Wege aus Verhärtungen und persönlicher Ablehnung gefunden und damit Neuanfänge für alle Beteiligten möglich werden.

3. Regeln und Ordnungen für den Schulalltag

3.1 Ordnung im Schulgebäude und -bereich

Öffnen der Schulgebäude und Klassenzimmer

Beim Eintreffen der ersten Schulbusse (7.00 Uhr) werden die Eingangstüren geöffnet.

Auswärtige Schüler*innen

Auswärtige Schüler*innen können sich morgens, mittags und nach Unterrichtsschluss bis zur Abfahrt der Busse im Neubau des Gymnasiums und im Foyer des Großen Schulbaus aufhalten.

Für diesen Aufenthalt stehen Sitz- und Schreibgelegenheiten zur Verfügung.

Fachräume und Sporthallen

Die Fachräume und die Sporthallen werden von der jeweiligen Fachlehrkraft oder einer dafür bestimmten Aufsicht geöffnet und dürfen nur in deren Anwesenheit betreten werden.

Die Fachbereiche beider Schulen sind zuständig für eventuelle weitere Vorschriften hinsichtlich Gestaltung und Ordnung in den jeweiligen Fachräumen. Für die Benutzung der Sporthallen, des Internetcafés, des Schülercafés, der Mensa und der Bibliothek gelten eigene Ordnungen. Diese sind in den Räumen ausgehängt.

Beginn des Unterrichts

Der Unterricht beginnt pünktlich und wird durch die Lehrkraft pünktlich beendet. Rechtzeitig zu Beginn einer Stunde begeben sich die Schüler*innen in die Klassenzimmer.

Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach dem regulären Beginn noch nicht in der Klasse, meldet dies der/die Klassensprecher*in im Sekretariat oder Lehrerzimmer.

Sauberkeit im Schulbereich

Grundsätzlich trägt jeder Verantwortung für die Sauberkeit der Schulgebäude und des gesamten Schulgeländes, insbesondere der Zugangsbereiche, der Flure, Gänge und Toiletten. Zusätzlich werden Schüler*innen zu Ordnungsdiensten eingeteilt.

Müllvermeidung

Die Entstehung von Müll soll soweit als möglich vermieden werden. Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte achten auf Müllvermeidung (z.B.: Brotdose, Mehrwegflaschen).

Müllentsorgung

In den Klassenzimmern und auf den Fluren wird der Müll getrennt. Lehrkräfte und Schüler*innen sorgen in den jeweiligen Klassenzimmern für die ordnungsgemäße Sortierung. Der Müll aus den Klassen wird vom wöchentlich dafür vorgesehenen Ordnungsdienst in die entsprechenden Container auf dem Schulgelände entsorgt. Bei der Entsorgung ist auf das Sauberhalten des Schulgeländes zu achten.

Mülldienst

Die Klassen 5 - 10 haben in einer festen Reihenfolge Mülldienst. Die Kursstufen 1 und 2 sind für die Entsorgung in ihrem Bereich zuständig.

Fundsachen

Fundsachen können im Sekretariat abgegeben und abgeholt werden. Fundsachen, die länger als vier Wochen auf dem Sekretariat liegen, dürfen von der Schule verwertet werden. Ein Anspruch auf Wertersatz besteht nicht.

Beschädigungen

Beschädigungen gleich welcher Art werden von jedem umgehend im Sekretariat gemeldet, damit die Schäden beseitigt werden können.

Die Schule behält sich vor, insbesondere bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigung, vom Verursacher oder der Verursacherin Ersatz zu verlangen.

Bei beschädigten oder vollgeschriebenen Büchern der Schule wird vom Verursacher oder der Verursacherin grundsätzlich Schadenersatz verlangt.

Plakate

Plakate, Veranstaltungshinweise u. ä. dürfen im Schulbereich nur mit Genehmigung der Schulleitung aufgehängt werden. Diese macht genehmigte Plakate durch den Schulstempel kenntlich. Plakate ohne Schulstempel dürfen jederzeit von jeder Lehrkraft entfernt werden.

Für Aushänge der SMV an deren Anschlagtafel ist grundsätzlich die SMV verantwortlich. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften kann die Schulleitung die Beseitigung von Aushängen durch die SMV verlangen.

3.2 Verhalten im Schulbereich

Ruhe während des Unterrichts

Während des Unterrichts muss in den Schulgebäuden und im Gelände Ruhe herrschen.

Vermeidung von Gefährdungen

Das Verhalten im Schulbereich darf niemanden gefährden oder verletzen. Das Werfen von Gegenständen aller Art ist verboten. Spiele auf dem Schulgelände dürfen den Unterricht nicht stören.

Kleidung

Auf angemessene Kleidung ist zu achten. In den Schulgebäuden ist es verboten, barfuß zu laufen.

Rollschuhe, Scooter und Skateboards

Rollschuhe, Scooter und Skateboards aller Art dürfen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden.

Waffen

Das Mitbringen und Benutzen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere Waffen, ist verboten.

Smart Devices

Unser Ziel ist es allen Schüler*innen einen kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten (Smart Devices) beizubringen und zu fördern. Ebenso sollen sie den bewussten und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Medien lernen. Aus diesem Gedanken leiten sich die folgenden Regeln ab:

Der Umgang mit digitalen Endgeräten - Smart Devices – an der Schule

Digitale Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht werden.

Während des Unterrichts bleiben die Smartphones/ Handys und andere mobile Geräte unsichtbar. Ausnahmen können von der jeweiligen Lehrperson ausgesprochen werden.

Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson zu beachten.

In den Lernclustern sind für die Schüler*innen eigene digitale Endgeräte für die Nutzung nicht zugelassen. Während der zwei Pausen am Vormittag ist die Nutzung von mobilen Endgeräten (Smart Devices) für alle Schüler*innen nicht erlaubt.

Wenn gegen die Ordnung verstoßen wird, hat die Lehrperson das Recht, das Gerät vorübergehend einzuziehen. Das Gerät kann nach Unterrichtsende im Lehrerzimmer abgeholt werden.

Bei wiederholtem oder schwerem Verstoß können die Erziehungsberechtigten mit einbezogen werden.

Die dienstliche Nutzung von Smartphones durch Lehrkräfte ist von diesen Regelungen ausgenommen.

Schulfremde Gegenstände

Schulfremde Gegenstände können bei Missbrauch (Störung, Gefährdungen etc.) eingezogen werden. Sie können u.U. nur von den Eltern wieder abgeholt werden.

Drogen-, Alkohol- und Rauchverbot

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol sind außer bei besonderen, von der Schulleitung genehmigten Schulveranstaltungen verboten.

Das Mitbringen, der Besitz, Konsum oder Verkauf von illegalen Drogen führen zu den Ausschlussmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz.

Abstellen von Fahrrädern und Fahrzeugen

Die Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Motorisierte Fahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände nur zur Andienung genutzt und abgestellt werden. Das Radfahren auf dem Schulgelände ist nur mit äußerster Vorsicht erlaubt.

Einrichtungsgegenstände, Medientechnik

Die Einrichtungsgegenstände der Schule sind schonend und pfleglich zu behandeln.

Die sachgerechte Benutzung der Medien liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte und, soweit sich die Medien im Klassenzimmer befinden, auch in der Verantwortung der Schüler*innen (z. B. Computer, Freiarbeitsmaterial, Tageslichtprojektor, Bücher u.a.m.). Beschädigungen und Funktionseinschränkungen sind zu melden.

Brandfallübung

Die jährliche Brandfallübung wird in den ersten Monaten des Schuljahres nach einer eingehenden Belehrung über den Alarmplan und die Fluchtwege, die in den Klassenzimmern ausgehängt sind, durchgeführt.

3.3 Ordnung in den Klassen

Ordnung im Klassenzimmer

Die Klassen sind für die Ordnung in ihren Klassenzimmern selbst verantwortlich. Die Einteilung hierfür notwendiger Dienste (Tafeldienst etc.) wird von ihnen geregelt. Das Aufstuhlen erfolgt nach der letzten Vormittags- bzw. Nachmittagsstunde. Die Unterrichtsräume werden besenrein verlassen. Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren.

Gestaltung der Klassenzimmer

Die Klassen dürfen ihre Klassenzimmer im Einvernehmen mit der Klassenlehrkraft und nach Rücksprache mit der Schulleitung gestalten. Die Einrichtung mit zusätzlichem Mobiliar etc. muss von der Klassenkonferenz gebilligt werden, soweit sie über Wandbehang und Schränke hinausgeht. Zusätzliche Einrichtung muss am Ende des Schuljahres wieder beseitigt werden.

3.4 Pausenordnung

Schulgelände, Pausenbereich

Die Begrenzung des Schulgeländes und des Pausenbereichs ergibt sich aus dem Lageplan. Eine Kopie des Plans ist in der Schulordnung enthalten. Der Pausenbereich umfasst nicht das gesamte Schulgelände.

Weisungsberechtigung

Soweit es um die gemeinsame Schulordnung geht, sind auch die Lehrkräfte der Realschule weisungsberechtigt.

Verlassen des Pausenbereichs

Der Pausenbereich darf, mit Ausnahme der Kursstufen 1 und 2, während der Schulzeit nicht verlassen werden. Eine Ausnahme ist nur mit schriftlicher Genehmigung einer Lehrkraft und beim Wechsel zum Unterricht in der ehemaligen Grundschule und der Schwimmhalle möglich.

Große Pausen

In den großen Pausen werden die Klassenzimmer und Flure geräumt. Die Klassenzimmer werden abgeschlossen. Der Aufenthalt im Foyer des Neubaus ist erlaubt. Rektorat, Sekretariat können von den Schüler*innen zur Erledigung wichtiger Tätigkeiten aufgesucht werden. In der zweiten Großen Pause besteht die Möglichkeit, am Lehrerzimmer die Lehrkräfte zu kontaktieren. Bei guter Witterung bietet die Schule Sport- und Spielmöglichkeiten für die Unterstufe im Freien an.

Kleine Pausen

Die kleinen Pausen finden zwischen Einzelstunden statt.

Über die Durchführung und den Zeitpunkt einer kurzen Pause während einer Doppelstunde entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft. Die Unterrichtszeit von 45 bzw. 90 Minuten muss dabei eingehalten werden. Innerhalb der kleinen Pausen ist unbedingt darauf zu achten, dass der parallel stattfindende Unterricht nicht gestört wird.

Mittagspause

In der Pause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht muss auf Klassen, die in dieser Zeit Unterricht haben, Rücksicht genommen werden.

Das Einnehmen von Mahlzeiten ist nur im dafür vorgesehenen Bereich erlaubt. Näheres regeln die Leitlinien zur Pausenordnung.

Aufsicht

Morgens vor dem Unterricht, in den großen Pausen und in der Mittagspause findet eine Aufsicht durch Lehrkräfte statt. Im Einzelnen wird die Aufsicht von der Schulleitung im Zusammenwirken mit der Gesamtlehrerkonferenz geregelt. Bei der Aufsicht können Schüler*innen ab Klasse 10 mithelfen.

Benachrichtigung bei Unfällen

Bei einem Unfall in der Pause ist sofort eine Lehrkraft oder das Sekretariat zu verständigen.

3.5 Beurlaubung und Erkrankung

Freistellung vom Unterricht

Urlaubsgesuche müssen so früh wie möglich beantragt werden. Beurlaubungen müssen genehmigt sein, die Abwesenheit ist sonst als unentschuldigtes Fehlen zu werten. Für die Genehmigung ist bei einer Dauer bis zu zwei Tagen die Klassenlehrkraft zuständig. Bei einer Verlängerung von Ferien und in allen anderen Fällen muss die Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen.

Entschuldigungspflicht

Bei eintägigen Erkrankungen von Schüler*innen der Klassen 5 - 9 ist eine telefonische Krankmeldung durch die Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn ausreichend. Mehrtägige Erkrankungen bedürfen der schriftlichen Entschuldigung, die spätestens am dritten Tag nach der Erkrankung zu erfolgen hat.

Entschuldigungspflichtig sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. Volljährige Schüler*innen entschuldigen sich selbst. Für Schüler*innen der Klassen 10 und der Kursstufen besteht eine schriftliche Entschuldigungspflicht vom ersten Tag der Erkrankung an. Schüler*innen der Kursstufen legen, wenn während der Erkrankung eine Klausur geschrieben oder eine GFS gehalten wird, ein ärztliches Attest vor.

Längere Erkrankung

Bei längeren oder häufigen Fehlzeiten kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. In besonderen Fällen kann auch ein amtsärztliches Zeugnis verlangt werden.

Erkrankung während des Unterrichts

Erkrankt ein/eine Schüler*in während des Unterrichts, so wird in der Regel ein Erziehungsberechtigter benachrichtigt. Ist dieser nicht zu erreichen, ist zu entscheiden, ob der/die Schüler*in in Begleitung einer Lehrkraft zum Arzt gebracht wird oder ob der/die Schüler*in bis zum Unterrichtsschluss in der Schule bleibt. Bei Erkrankungen während der Pause hat sich der/die Schüler*in bei der Lehrkraft der nachfolgenden Stunde abzumelden.

Befreiungen, Entschuldigungen beim Sport

Für eine Befreiung von der Teilnahme am Sport ist entweder ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung durch die Eltern oder die Klassenlehrkraft erforderlich. Eine derartige Entschuldigung entbindet nicht von der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Über eine Befreiung auch von der Anwesenheitspflicht entscheidet die jeweilige Sportlehrkraft.

Versäumter Stoff

Bei kürzeren Erkrankungen liegt es an den Schüler*innen, den durch Schulversäumnisse fehlenden Unterrichtsstoff so bald wie möglich nachzuarbeiten. Die Erziehungsberechtigten können sich hierfür auch mit den Klassen- oder Fachlehrkräften in Verbindung setzen.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.