Schul- und Hausordnung
Vom Umgang miteinander
Gegenseitige Wertschätzung ist die Basis für einen zweckmäßigen und für alle am Schulleben Beteiligten annehmbaren Ablauf des Schulalltages. Deshalb verpflichten wir uns zu einem höflichen Umgangston, zu Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit, Verbindlichkeit und Pünktlichkeit, zu gegenseitigem Respekt und zu der Gepflogenheit, aufeinander zu hören.
Alle haben sich um Offenheit für Kritik und um die Fähigkeit zur Selbstkritik zu bemühen. Kritik soll sachlich geäußert werden.
Vorurteile sind aus dem Schulalltag herauszuhalten.
Schüler*innen, Lehr*innen, Sekretärin, Hausmeister, Mensa– und Reinigungspersonal sowie Eltern sind in ihrer Rolle zu achten.
Missachtung der Regeln verletzt die Gemeinschaft und zieht Konsequenzen nach sich.
Die Schul- und Hausordnung wird jedem/r Schüler*in und jeder Lehrkraft ausgehändigt. Die Lehrkräfte und Schüler*innen, bei Minderjährigen auch die gesetzlichen Vertreter, bestätigen durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen vollständig anerkennen.
Wilhelmsdorf 26.06.2025
Inhalt
Vom Umgang miteinander
1. Demokratie in der Schule
1.1 Klassenrat und Klassenlehrerstunde
1.2 Vollversammlung
1.3 SMV-Arbeit
1.4 Erziehungspartnerschaft
2. Umgang mit Konflikten
2.1 Konflikte im Schulleben
2.2 Lösungsstrategien
2.3 Grundsätze
3. Regeln und Ordnungen für den Schulalltag
3.1 Ordnung im Schulgebäude und -bereich
3.2 Verhalten im Schulbereich
3.3 Ordnung in den Klassen
3.4 Pausenordnung
3.5 Beurlaubung und Erkrankung
1. Demokratie in der Schule
1.1 Klassenrat und Klassenlehrerstunde
Die Klassen erhalten – in der Regel in der Teamstunde – ausreichend Zeit zur Vor- und Nachbereitung von Schülerratssitzungen.
Im Klassenrat regeln die Klassen interne Belange eigenständig. Das Klassenleitungsteam pflegt regelmäßige Aussprachen mit der Klasse.
Die Klassen haben ein Mitentscheidungsrecht bei der konkreten Ausgestaltung des Schullebens, insbesondere bei Ausflügen, Wandertagen, Schullandheimen, Projekten. Darüber hinaus haben die Klassen ein Vorschlagsrecht bezüglich aller Fragen der Gestaltung und Einrichtung ihres Klassenzimmers. Die Klassenkonferenz und die Schulleitung entscheiden hierüber.
Die Klassensprecher*innen wirken an entsprechenden Tagesordnungspunkten in der Klassenkonferenz mit.
1.2 Vollversammlung
Mindestens einmal im Jahr laden die Schülersprecher mit den Verbindungslehrer*innen zu einer Vollversammlung ein. Lehrkräfte und die SMV können weitere Vollversammlungen beantragen.
Mindestens eine Woche vorher ergeht die Einladung mit Tagesordnung.
Anträge der Klassenräte und des Schülerrats zur Tagesordnung sind rechtzeitig zu stellen. Schüler*innen und Lehrkräfte können Vorschläge für die Tagesordnung machen.
Auf Wunsch von Schüler*innen oder Lehrkräften können weitere Personen zu den Vollversammlungen eingeladen werden.
Die Vollversammlungen dienen der Information der Schülerschaft sowie der Diskussion zwischen Schüler*innen und zwischen Schüler*innen und Lehrkräften.
Die Vollversammlung hat ein Vorschlagsrecht zu allen Fragen des Schulprogramms und der Schulentwicklung. Vorschläge und Anträge der Vollversammlung müssen in geeigneter Weise beantwortet werden.
1.3 SMV-Arbeit
Die SMV verfügt über ein eigenes Zimmer mit entsprechender Ausstattung durch die Schule.
Zu Informationszwecken stehen der SMV eine eigene Anschlagtafel und Zugang zum digitalen Schwarzen Brett zur Verfügung. Die SMV ist berechtigt, während der Schulzeit Schülerratssitzungen abzuhalten. An die Schule und den Förderverein kann sie Anträge auf Zuschüsse zur Unterstützung ihrer Arbeit stellen. Die Schülersprecher*innen haben Anspruch auf frühzeitige und umfassende Information zu wichtigen Themen durch die Schulleitung. Die SMV ist eine wichtige Interessenvertretung der Schüler*innen gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung und wird in dieser Funktion geachtet.
Die SMV wird in die Schulentwicklung und in die Planung und Gestaltung sowie die Umsetzung (Organisation) des Jahresprogramms einbezogen.
1.4 Erziehungspartnerschaft
Dass sich Schule und Elternhaus als Partner in der Erziehungs- und Bildungsarbeit verstehen, sich gegenseitig informieren, beraten und unterstützen, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Eltern wirken in schulischen Arbeitsgruppen mit. Der Runde Tisch lädt zur Mitverantwortung ein. Ebenso arbeiten Elternvertreter*innen in der Lenkungsgruppe mit.
2. Umgang mit Konflikten
2.1 Konflikte im Schulleben
Konflikte treten überall dort auf, wo Menschen miteinander zu tun haben, also auch im Schulleben. Sie dürfen nicht verdrängt, sondern müssen möglichst rasch aufgearbeitet werden.
Eine befriedigende Lösung des Konfliktes für beide Seiten ist anzustreben. Im Rahmen einer konstruktiven Fehlerkultur gilt es, aus Konflikten zu lernen.
2.2 Lösungsstrategien
Konflikt zwischen Schüler*innen und Lehrkräften
Zunächst findet ein Gespräch zwischen den beiden Konfliktparteien statt. Bleibt dies ohne Erfolg, soll das Klassenleitungsteam oder eine andere Lehrkraft hinzugezogen werden.
Der/die Schüler*in kann den/die Klassen- oder Schülersprecher*in hinzu bitten. Kann keine Einigung erzielt werden, soll die Verbindungslehrkraft hinzugezogen werden. Falls von jüngeren Schülern*innen gewünscht, werden die Eltern oder ein/e Elternvertreter*in hinzugezogen.
Lässt sich noch immer keine Lösung finden, wird die Schulleitung eingeschaltet. Das Recht der Eltern auf Beteiligung bleibt unberührt.
Konflikt zwischen Schüler*innen untereinander
Die beiden Betroffenen versuchen ihren Konflikt selbst zu lösen. Kann auch die Klassenlehrkraft oder der/die SMV-Vertreter*in den Konflikt nicht beilegen, wird die Verbindungslehrkraft und schließlich die Schulleitung eingeschaltet.
Mobbing
Mobbing stellt eine besondere Form des Konfliktes dar. Bei Verdacht auf Mobbing ist umgehend das Klassenleitungsteam (mindestens eine der beiden Lehrkräfte) oder die Beratungslehrkraft zu informieren. In Fällen von Cybermobbing wird umgehend die Schulleitung informiert, die dann entscheidet, ob die Polizei eingeschaltet werden muss.
Konflikt zwischen Eltern und Lehrkräften
Auch hier soll zunächst ein direktes Gespräch zwischen den Betroffenen stattfinden.
Kommt keine Einigung zustande, werden eine Lehrkraft des Klassenleitungsteams und/oder der/die Elternvertreter*innen informiert und um Mithilfe gebeten.
Sollte immer noch keine Beilegung des Konfliktes möglich sein, wird der/die Elternbeiratsvorsitzende hinzugezogen.
Bleibt der Konflikt ungeklärt, wird die Schulleitung eingeschaltet. Bei weiterem Bestehen des Konfliktes wird über mögliche externe Unterstützung beraten.
2.3 Grundsätze
Auftretende Konflikte sollen frühzeitig angegangen werden.
Gespräche sollen fair und auf die Sache bezogen ablaufen. Beide Seiten müssen gehört werden.
Aktives Zuhören und Verständnissicherung müssen praktiziert werden, um sicherzustellen, dass beide Seiten Dasselbe verstehen.
Statt übereinander sollen die Betroffenen schnellstmöglich miteinander reden.
Von beiden Seiten wird Kompromissbereitschaft erwartet und auch die Bereitschaft, etwas zu ändern.
Diese Grundsätze sollen gewährleisten, dass Wege aus Verhärtungen und persönlicher Ablehnung gefunden und damit Neuanfänge für alle Beteiligten möglich werden.
3. Regeln und Ordnungen für den Schulalltag
3.1 Ordnung im Schulgebäude und -bereich
Öffnen der Schulgebäude und Klassenzimmer
Die Eingangstüren der Schulgebäude werden vor der ersten Stunde mit dem Eintreffen der ersten Busse geöffnet. Die Klassenzimmer werden von der Fachlehrkraft zu Unterrichtsbeginn geöffnet.
Auswärtige Schüler*innen
Auswärtige Schüler*innen können sich morgens, mittags und nach Unterrichtsschluss bis zur Abfahrt der Busse im Erdgeschoss der Gebäude des Gymnasiums aufhalten.
Für diesen Aufenthalt stehen Sitz- und Schreibgelegenheiten zur Verfügung.
Fachräume und Sporthallen
Die Fachräume und die Sporthallen werden von der jeweiligen Fachlehrkraft oder einer dafür bestimmten Aufsicht geöffnet und dürfen nur in deren Anwesenheit betreten werden.
Die Fachbereiche beider Schulen sind zuständig für eventuelle weitere Vorschriften hinsichtlich Gestaltung und Ordnung in den jeweiligen Fachräumen. Für die Benutzung der Sporthallen, des Schülercafés, der Mensa und der Bibliothek gelten eigene Ordnungen. Diese sind in den Räumen ausgehängt.
Beginn des Unterrichts
Der Unterricht beginnt pünktlich und wird durch die Lehrkraft pünktlich beendet. Rechtzeitig zu Beginn einer Stunde begeben sich die Schüler*innen in die Klassenzimmer.
Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach dem regulären Beginn noch nicht in der Klasse, meldet dies der/die Klassensprecher*in im Sekretariat oder Lehrerzimmer.
Sauberkeit im Schulbereich
Grundsätzlich trägt jeder Verantwortung für die Sauberkeit der Schulgebäude und des gesamten Schulgeländes, insbesondere der Zugangsbereiche, der Flure, Gänge und Toiletten. Zusätzlich werden Schüler*innen zu Ordnungsdiensten eingeteilt.
Müllvermeidung
Die Entstehung von Müll soll so weit als möglich vermieden werden. Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte achten auf Müllvermeidung (z.B.: Brotdose, Mehrwegflaschen).
Müllentsorgung
In den Klassenzimmern und auf den Fluren wird der Müll getrennt. Lehrkräfte und Schüler*innen sorgen in den jeweiligen Klassenzimmern für die ordnungsgemäße Sortierung. Der Müll aus den Klassen wird vom wöchentlich dafür vorgesehenen Ordnungsdienst in die entsprechenden Container auf dem Schulgelände entsorgt. Bei der Entsorgung ist auf das Sauberhalten des Schulgeländes zu achten.
Mülldienst
Die Klassen der Unter- und Mittelstufe haben in einer festen Reihenfolge Mülldienst. Die Oberstufe ist für die Entsorgung in ihrem Bereich zuständig.
Fundsachen
Fundsachen können im Sekretariat abgegeben und abgeholt werden. Fundsachen, die länger als vier Wochen auf dem Sekretariat liegen, dürfen von der Schule verwertet werden. Ein Anspruch auf Wertersatz besteht nicht.
Beschädigungen
Beschädigungen gleich welcher Art werden von jedem umgehend im Sekretariat gemeldet, damit die Schäden beseitigt werden können.
Die Schule behält sich vor, insbesondere bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigung, vom Verursacher oder der Verursacherin Ersatz zu verlangen.
Bei beschädigten oder beschriebenen Büchern der Schule wird vom Verursacher oder der Verursacherin grundsätzlich Schadenersatz verlangt.
Plakate
Plakate, Veranstaltungshinweise u. ä. dürfen im Schulbereich nur mit Genehmigung der Schulleitung aufgehängt werden. Diese macht genehmigte Plakate durch den Schulstempel kenntlich. Plakate ohne Schulstempel dürfen jederzeit von jeder Lehrkraft entfernt werden.
Für Aushänge der SMV an deren Anschlagtafel ist grundsätzlich die SMV verantwortlich. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften kann die Schulleitung die Beseitigung von Aushängen durch die SMV verlangen.
3.2 Verhalten im Schulbereich
Ruhe während des Unterrichts
Während des Unterrichts muss in den Schulgebäuden und auf dem Gelände Ruhe herrschen.
Vermeidung von Gefährdungen
Das Verhalten im Schulbereich darf niemanden gefährden oder verletzen. Das Werfen von Gegenständen aller Art ist verboten (ausgenommen davon ist das Ballspielen an dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Schulgelände). Spiele auf dem Schulgelände dürfen den Unterricht nicht stören.
Kleidung
Auf angemessene Kleidung ist zu achten. In den Schulgebäuden ist es verboten, barfuß zu laufen.
Rollschuhe, Inliner, Scooter und Skateboards
Rollschuhe, Inliner, Scooter und Skateboards und Fahrzeuge aller Art dürfen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden. Ausnahmen bilden hier Rollstühle, Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Ver- und Entsorgen.
Waffen
Das Mitbringen und Benutzen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere Waffen, ist verboten.
Handys und Smart Devices
Unser Ziel ist es allen Schüler*innen einen kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten (Smart Devices) beizubringen und zu fördern. Ebenso sollen sie den bewussten und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Medien lernen. Uns sind zudem das Miteinander und die Kommunikation miteinander, der Austausch und die zwischenmenschliche Beziehung wichtig. Aus diesen Gedanken leiten sich die folgenden Regeln ab:
Der Umgang mit digitalen Endgeräten - Smart Devices – an der Schule
Digitale Endgeräte wie Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets und andere Smart Devices dürfen grundsätzlich in die Schule mitgebracht werden. Für ihren Gebrauch gelten jedoch verbindlich die nachstehenden Regelungen.
1. Allgemeines Nutzungsverbot während des Schultages
Für alle Schülerinnen und Schüler gilt während des gesamten Schultages ein Verbot der aktiven Nutzung von Smart Devices, soweit in den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Unter- und Mittelstufe (G8: Klassen 5–9; G9: Klassen 5–10)
In den Klassen der Unter- und Mittelstufe ist den Schülerinnen und Schülern die Nutzung eigener Smart Devices nicht gestattet.
Wer ein solches Gerät in die Schule mitbringt, hat es zu Beginn des Unterrichtstages in einem dafür vorgesehenen Schließfach einzuschließen und darf es erst nach Unterrichtsende wieder entnehmen.
Die Mietkosten für die Schließfächer tragen die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.
3. Oberstufe
Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ist die Nutzung von Tablets und Notebooks im Unterricht und in Freistunden für schulische Zwecke erlaubt. Abweichende Regelungen können durch die unterrichtende Lehrkraft oder für die gesamte Schülerschaft der Oberstufe von der Oberstufenkonferenz getroffen werden.
Im Unterricht entscheiden die jeweiligen Lehrkräfte über die Zulässigkeit der Nutzung. Die von der Lehrperson erteilten Vorgaben sind verbindlich zu beachten.
Nutzung in Gebäudeteilen
In den Gebäudeteilen B und C gilt ein grundsätzliches Nutzungsverbot eigener Smart Devices.
Davon ausgenommen sind im Gebäudeteil B lediglich:
die Nutzung in direktem Bezug zu SMV-Tätigkeiten im SMV-Büro im 1. Obergeschoss
die Nutzung für schulische Zwecke im Stillarbeitsraum der Kursstufe im 2. Obergeschoss
die Nutzung für schulische Zwecke in der Schülerbibliothek im 1. Obergeschoss
Im Gebäudeteil A dürfen die Geräte unter Beachtung der bereits genannten Regeln in den Aufenthaltsflächen genutzt werden.
4. Maßnahmen bei Verstößen
Jeder Verstoß gegen diese Ordnung zieht grundsätzlich eine Mahnung nach sich. Bei einem Verstoß gegen diese Ordnung ist die Lehrkraft berechtigt, das betreffende Gerät vorübergehend einzuziehen und im Sekretariat in einem dafür vorgesehenen Behältnis zu hinterlegen oder vom Schüler/ von der Schülerin hinterlegen zu lassen.
Das Gerät kann nach Unterrichtsende durch die Schülerin bzw. den Schüler im Sekretariat abgeholt werden.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann das Gerät für einen längeren Zeitraum einbehalten werden. In diesem Fall wird es ausschließlich an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt, die von der Schule benachrichtigt werden.
5. Nutzung durch Lehrkräfte
Die dienstliche Nutzung von Smartphones und Smart Devices durch Lehrkräfte ist von den oben genannten Regelungen ausgenommen.
Schulfremde Gegenstände
Schulfremde Gegenstände können bei Missbrauch (Störung, Gefährdungen etc.) eingezogen werden. Sie können u.U. nur von den Eltern wieder abgeholt werden.
Drogen-, Alkohol- und Rauchverbot
Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol ist verboten.
Das Mitbringen, der Besitz, der Konsum oder der Verkauf von Drogen und illegalen Substanzen wird umgehend der Schulleitung gemeldet, die dann entscheidet, ob die Polizei eingeschaltet werden muss. Zudem führt dies zu den Ausschlussmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz.
Abstellen von Fahrrädern und Fahrzeugen
Die Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Motorisierte Fahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände nur zur Andienung genutzt und abgestellt werden. Das Radfahren auf dem Schulgelände ist nur mit äußerster Vorsicht erlaubt.
Einrichtungsgegenstände, Medientechnik
Die Einrichtungsgegenstände der Schule sind schonend und pfleglich zu behandeln.
Die sachgerechte Benutzung der Medien liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte und, soweit sich die Medien im Klassenzimmer befinden, auch in der Verantwortung der Schüler*innen (z. B. Computer, Freiarbeitsmaterial, Bücher u.a.m.). Beschädigungen und Funktionseinschränkungen sind zu melden.
3.3 Ordnung in den Klassen
Ordnung im Klassenzimmer
Die Klassen sind für die Ordnung in ihren Klassenzimmern selbst verantwortlich. Die Einteilung hierfür notwendiger Dienste (Tafeldienst etc.) wird von ihnen geregelt. Das Aufstuhlen erfolgt nach der letzten Vormittags- bzw. Nachmittagsstunde. Die Unterrichtsräume werden besenrein verlassen. Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren.
Gestaltung der Klassenzimmer
Die Klassen dürfen ihre Klassenzimmer im Einvernehmen mit dem Klassenleitungsteam und nach Rücksprache mit der Schulleitung gestalten. Zusätzliche Einrichtung muss am Ende des Schuljahres wieder beseitigt werden.
3.4 Pausenordnung
Schulgelände, Pausenbereich
Die Begrenzung des Schulgeländes und des Pausenbereichs ergibt sich aus dem Lageplan. Eine Kopie des Plans ist in der Schulordnung enthalten. Der Pausenbereich umfasst nicht das gesamte Schulgelände.
Weisungsberechtigung
Soweit es um die gemeinsame Schulordnung geht, sind auch die Lehrkräfte der Realschule weisungsberechtigt.
Verlassen des Pausenbereichs
Der Pausenbereich darf, mit Ausnahme der Oberstufe, während der Schulzeit nicht verlassen werden. Eine Ausnahme ist nur mit schriftlicher Genehmigung einer Lehrkraft und beim Wechsel zum Unterricht in der Schwimmhalle möglich.
In der Mittagspause ist es allen Schüler*innen gestattet das Schulgelände auf eigene Verantwortung zu verlassen.
Große Pause
In der großen Pause werden die Klassenzimmer und Flure geräumt. Die Klassenzimmer werden abgeschlossen. Es werden alle Gebäudeteile geräumt. Das Schülercafé ist in der großen Pause für die Schüler*innen geöffnet (abhängig von den bekannt gegebenen Öffnungszeiten). Rektorat, Sekretariat können von den Schüler*innen zur Erledigung wichtiger Tätigkeiten aufgesucht werden. Bei widrigen Witterungsbedingungen dürfen sich die Schüler*innen mit Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkraft im Erdgeschoss des Gymnasiums aufhalten. Der Aufenthalt in den Lernclustern, Fach- und Unterrichtsräumen sowie oberen Stockwerken ist nicht gestattet.
Kleine Pausen
Die kleinen Pausen finden zwischen Einzelstunden statt (laut Stundenplan).
Die Unterrichtszeit von 45 bzw. 90 Minuten muss dabei eingehalten werden.
Mittagspause
In der Pause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht muss auf Klassen, die in dieser Zeit Unterricht haben, Rücksicht genommen werden.
Das Einnehmen von Mahlzeiten ist nur im dafür vorgesehenen Bereich (Mensa, Außengelände und Gebäudeteil B des Gymnasiums) erlaubt.
Aufsicht
In der großen Pause und in der Mittagspause findet eine Aufsicht durch Lehrkräfte auf dem gesamten Schulgelände statt. Im Einzelnen wird die Aufsicht von der Schulleitung im Zusammenwirken mit der Gesamtlehrerkonferenz geregelt.
Benachrichtigung bei Unfällen
Bei einem Unfall in der Pause ist sofort eine Lehrkraft oder das Sekretariat zu verständigen.
3.5 Beurlaubung und Erkrankung
Freistellung vom Unterricht
Urlaubsgesuche müssen so früh wie möglich beantragt werden. Beurlaubungen müssen genehmigt sein, die Abwesenheit ist sonst als unentschuldigtes Fehlen zu werten. Für die Genehmigung ist bei einer Dauer bis zu zwei Tagen das Klassenleitungsteam zuständig. Bei einer Verlängerung von Ferien und in allen anderen Fällen muss die Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen. Es gelten hierbei die Maßstäbe der Schulbesuchsverordnung §4 (Landesrecht Baden-Württemberg).
Entschuldigungspflicht
Bei eintägigen Erkrankungen von Schüler*innen in der Unter- und Mittelstufe kann das Kind von einem Elternteil über das digitale Tagebuch oder telefonisch im Sekretariat entschuldigt werden. Bei mehrtägigen Erkrankungen ist das Klassenleitungsteam von Seiten der Erziehungsberechtigten zu informieren.
Entschuldigungspflichtig sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. Volljährige Schüler*innen entschuldigen sich selbst. Für Schüler*innen der Oberstufe besteht eine schriftliche Entschuldigungspflicht vom ersten Tag der Erkrankung an. Schüler*innen der Kursstufen legen, wenn während der Erkrankung eine Klausur geschrieben, eine GFS oder eine sportfachpraktische Leitungsprüfung gehalten wird, ein ärztliches Attest vor.
Längere oder häufige Erkrankung
Bei längeren oder häufigen Fehlzeiten kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. In besonderen Fällen kann auch ein amtsärztliches Zeugnis verlangt werden.
Erkrankung während des Unterrichts
Erkrankt ein/eine Schüler*in während des Unterrichts, so wird in der Regel ein Erziehungsberechtigter benachrichtigt. Ist dieser nicht zu erreichen, ist zu entscheiden, ob der/die Schüler*in in Begleitung einer Lehrkraft zum Arzt gebracht wird oder ob der/die Schüler*in bis zum Unterrichtsschluss in der Schule bleibt. Bei Erkrankungen während der Pause hat sich der/die Schüler*in bei der Lehrkraft der nachfolgenden Stunde abzumelden.
Befreiungen, Entschuldigungen beim Sport
Für eine Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sport ist entweder ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung durch die Eltern erforderlich. Eine derartige Entschuldigung entbindet nicht von der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht (Anwesenheit). Über eine Befreiung auch von der Anwesenheitspflicht entscheidet die Schulleitung nach Vorlage eines gültigen ärztlichen Attestes.
Versäumter Stoff
Bei kürzeren Erkrankungen oder Befreiungen vom Unterricht liegt es an den Schüler*innen, den durch Schulversäumnisse fehlenden Unterrichtsstoff so bald wie möglich nachzuarbeiten. Die Erziehungsberechtigten können sich hierfür auch mit den Klassen- oder Fachlehrkräften in Verbindung