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Teilnahme am Sportunterricht

Liebe Eltern,

Da es doch immer wieder zu Missverständnissen bzw. Unstimmigkeiten bezüglich der Teilnahme am Sportunterricht kommt, möchten wir gern die Besonderheiten im Sportunterricht erklären.

Der Sportunterricht ist Teil des Regelunterrichts und muss daher verpflichtend besucht werden. Ein Großteil des Unterrichts findet praktisch statt. Theorie-Praxis-Verknüpfungen sind allerdings ebenfalls Teil des Sportunterrichts. Ab der Mittelstufe sind auch kurze angekündigte Theorietests möglich, deren Inhalte mit dem praktischen Sportunterricht verknüpft werden.

Ein Anliegen der Sportlehrkräfte

Bitte achten Sie auf angemessene Sportkleidung. Sportschuhe sollten eine entsprechende Profilsohle haben. Freizeitschuhe (auch wenn sie wie Sportschuhe aussehen) sind in der Regel ungeeignet für den Sportunterricht. Der Fuß hat oft einen geringeren Halt im Schuh und die Sohlen sind leider meist rutschig. Das erhöht die Unfallgefahr für Umknicken und Stürze.

Mein Kind ist gesund - Aktive Teilnahme am Sportunterricht

Alles ist prima, wir freuen uns auf die gemeinsamen Sportstunden.

Mein Kind ist nicht voll sportfähig – Eingeschränkte Teilnahme am Sportunterricht

Wenn sich Ihr Kind nicht wohlfühlt, leicht erkältet oder verletzt ist, geben Sie bitte eine formlose Entschuldigung mit in die Schule. Nicht alle Teile des Sportunterrichts sind konditionell anspruchsvoll. Oft werden sportliche Techniken geübt, die eher einer Alltagsbeanspruchung entsprechen. Vielleicht ist es möglich, dass Ihr Kind diese Teile mit üben kann…

Mein Kind ist nicht sportfähig, geht aber trotzdem in die Schule

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, hat es trotzdem Anwesenheitspflicht im Sportunterricht. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine formlose Entschuldigung mit. Sportschuhe sind sinnvoll, damit sich Ihr Kind in der Sporthalle gefahrlos bewegen kann. Kleinere Aufgaben, wie Beoachtungsprotokolle, Schiedsrichteraufgaben usw. werden von der Sportlehrkraft vergeben und sind oft hilfreich für die Gruppe.

Mein Kind ist nicht sportfähig, hat ein ärztliches Attest, besucht aber die Schule

Ist Ihr Kind über längere Zeit sportunfähig (z.B. aufgrund einer Verletzung), besteht Anwesenheitspflicht trotz des Attestes im Sportunterricht. Anträge auf Freistellungen vom Sportunterricht sind unter Vorlage des Attestes an die Schulleitung zu stellen. In diesen Einzelfällen entscheidet die Schulleitung meist in Absprache mit der Sportlehrkraft über das weitere Vorgehen. Die Sportlehrkraft entscheidet über alternative Leistungserhebungen.

Mein Kind ist krank und kann die Schule nicht besuchen

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind in diesem Fall über webuntis.

Hinweis zu webuntis

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind nicht über webuntis, wenn es in der Schule ist. Ihr Kind wird dann immer als abwesend registriert. Wir als Sportlehrkräfte können diese Eintragung nicht ändern.

Geben Sie Ihrem Kind bei Anwesenheit in der Schule immer „nur“ eine formlose Entschuldigung mit (Sportbefreiung durch die Eltern).

Herzliche Grüße

Katharina Letzner & Johannes Wiedmann (Fachschaftsvorsitz Sport)

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